Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.617   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19547
VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.617 (https://dejure.org/2014,19547)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2014 - 2 ZB 13.617 (https://dejure.org/2014,19547)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 2 ZB 13.617 (https://dejure.org/2014,19547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,19547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schafhaltungsbetrieb mit 22 Muttertieren im Nebenerwerb; Überwiegende Pachtflächen; Keine Privilegierung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.617
    Ob sich ein Betrieb auf Dauer als lebensfähig erweist, ist dabei im Weg einer Prognose zu beantworten (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 - BayVBl 2013, 282).

    Grundsätzlich ist auch bei Vorlage langfristiger Pachtverhältnisse, bei welchen ein dauerhafter Zugriff auf die erforderlichen Flächen sichergestellt ist, die Dauerhaftigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs auf überwiegend gepachteten Flächen nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 - BayVBl 2013, 282).

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78

    Wanderschäfer - Landwirtschaftlicher Betrieb - Vertrag - Flugplatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.617
    Bei einer Schafhaltung wird jedoch insbesondere die Haltung weniger Schafe in der Regel nicht ausreichen (vgl. BVerwG, U.v. 13.4.1983 - 4 C 62.78 - juris, unter Verweis auf B.v. 27.9.1973 - 4 B 90.73 - BRS 27 Nr. 63 für 61 Schafe).
  • BVerwG, 27.09.1973 - IV B 90.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.617
    Bei einer Schafhaltung wird jedoch insbesondere die Haltung weniger Schafe in der Regel nicht ausreichen (vgl. BVerwG, U.v. 13.4.1983 - 4 C 62.78 - juris, unter Verweis auf B.v. 27.9.1973 - 4 B 90.73 - BRS 27 Nr. 63 für 61 Schafe).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.617
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, U.v. 16.12.2004 - 4 C 7/04 - BVerwGE 122, 308), dass ein landwirtschaftlicher Betrieb durch eine spezifisch betriebliche Organisation gekennzeichnet ist, dass er Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung erfordert und dass es sich um ein auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen handeln muss.
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.617
    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378).
  • VG München, 12.02.2021 - M 9 K 20.550

    Zum Vorliegen eines landwirtschaflitchen Betriebs in Abgrenzung zum Hobby -

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss vom 8. Juli 2014 abgelehnt (BayVGH, B.v. 8. Juli 2014 - 2 ZB 13.617).

    Gegenüber der Stellungnahme vom 10. Juli 2013 für das Verfahren 2 ZB 13.617 lägen keine wesentlichen Änderungen vor.

  • VG München, 12.02.2021 - M 9 K 19.2144

    Schafzucht als landwirtschaftlicher Betrieb

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss vom 8. Juli 2014 abgelehnt (BayVGH, B.v. 8. Juli 2014 - 2 ZB 13.617).

    Für den Kläger und dessen Sohn sei, bestätigt durch das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 27. Februar 2013 (M 9 K 12.4248) und den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juli 2014 (2 ZB 13.617), keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB gegeben.

  • VG München, 05.03.2024 - M 1 S 23.6211

    Vorläufiger Rechtschutz, sofort vollziehbare Beseitigungsverfügung,

    Entscheidend für den Eintritt einer Verfestigung des Aufstellungsverhältnisses ist, ob ein Wagen nach seiner Beschaffenheit, nach der Art und dem Standort seiner Aufstellung und nach den zu seiner Benutzung geschaffenen Einrichtungen einem unbefangenen Beobachter den Eindruck vermittelt, dass er dem Wagen an dieser Stelle nicht gewissermaßen nur zufällig begegnet, sondern der Wagen als Ersatz für ein Gebäude dient (zum Ganzen: BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 2 ZB 13.617 - juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 20.12.2022 - AN 3 S 22.02354

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage gegen

    Im Übrigen kommt Bestätigungen und Attesten einer fachkundigen Stelle indizierende Wirkung zu und reduzieren die Nachweispflichten des mitwirkungspflichtigen Bauherrn (BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 2 ZB 13.617 - juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 1 MB 9/16

    Beseitigungsanordnung betreffend ein Mobilhome

    Auch aufgestellte Fahrzeuge wie Bau- (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 08.07.2014 - 2 ZB 13.617 -, juris [Rn. 3]) oder Wohnwagen (vgl. Schl.-H. OVG, Urteil vom 16.12.1993 - 1 L 82/92 -, juris [Rn. 7-9]; BayVGH, Beschluss vom 06.03.2012 - 9 CS 12.148 -, juris [Rn. 7]) zählen daher zu baulichen Anlagen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht